"Das Zeichen (101) darf nicht anstelle der anderen amtlichen Gefahrzeichen verwendet werden, es sei denn, dass in Notfällen das andere Zeichen nicht zur Verfügung steht. Auch die nähere Kennzeichnung der Gefahr auf einem Zusatzschild sollte nur in solchen Fällen unterbleiben."
Lt.: Nummer 1 zu § 44 Abs. 2; Rn. 7 und 8 War dir aber klar, oder ?
3 Auslassungen:
So was! Mitten in der Beraterrepublik D?
"Das Zeichen (101) darf nicht anstelle der anderen amtlichen Gefahrzeichen verwendet werden, es sei denn, dass in Notfällen das andere Zeichen nicht zur Verfügung steht. Auch die nähere Kennzeichnung der Gefahr auf einem Zusatzschild sollte nur in solchen Fällen unterbleiben."
Lt.: Nummer 1 zu § 44 Abs. 2; Rn. 7 und 8
War dir aber klar, oder ?
Du das ist aber auch gefährlich. Wenn dir so`n Fußgänger mit 5 km/h in die Seite rast. ^^
Und wenn man nicht aufpasst beim Verkehr, sieht man(n) auf dem blauen Schild darunter die Folgen...
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